Änderungen im Bereich des Lehrlingsrechts und der Jugendlichenbeschäftigung
Änderungen bei der Lehrlingsbeschäftigung.
Mit dem am 26. August 2003 kundgemachten BGBl I 2003/79 treten im Bereich der Lehrlingsausbildung (Berufsausbildungsgesetz) und damit zusammenhängend auch im Bereich der Jugendlichenbeschäftigung (KJBG) wesentliche Änderungen ein.
U.a. wird die Vorlehre durch eine sogenannte integrative Berufsausbildung ersetzt und die Kombination der Lehrausbildung mit einer anderen Spezialausbildung (z.B. Spitzensport) ermöglicht.
Nähere Infos hiezu unter dem Internetportal des Wirtschaftsministeriums – www.bmwa.gv.at unter den Quicklinks „Rechtsvorschriften“
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