10%-iger Zuschlag bei der Dienstgeberabgabe
Kein Strafzuschlag bei verspäteter Anmeldung der DAG bei geringfügig beschäftigten Personen.
Laut einer Information aus dem Hauptverband soll der 10%-ige Zuschlag bei geringfügig beschäftigten Personen bei verspäteter An- und/oder Abmeldung nicht zur Anwendung kommen.
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