10%-iger Zuschlag bei der Dienstgeberabgabe

Kein Strafzuschlag bei verspäteter Anmeldung der DAG bei geringfügig beschäftigten Personen.

Laut einer Information aus dem Hauptverband soll der 10%-ige Zuschlag bei geringfügig beschäftigten Personen bei verspäteter An- und/oder Abmeldung nicht zur Anwendung kommen.

Kommentare (0)