Erweiterung der EG-VO 1408/71 um Drittstaatsangehörige mit 1. Juni 2003
Bisher waren Drittstaatsangehörige grundsätzlich von der Geltung der EG-VO 1408/71 ausgeschlossen. Mit der neuen EG-VO 859/2003, die mit 1. Juni 2003, in Kraft getreten ist, werden nun Drittstaatsangehörige, die nicht bereits unter das Gemeinschaftsrecht fallen und ihren Wohnsitz regelmäßig in einem EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme von Dänemark) haben, in die Regelung zur EG-VO 1408/71 einbezogen.Die Regelung betreffen vor allem den Bereich der Kranken- und Pensionsversicherung (Ausübung mehrerer Erwerbstätigkeiten, Zusammenrechnung von Versicherungszeiten, Entsendebestimmung, EU-Krankenschein, etc.).Nicht gültig ist die neue Regelung in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) und Schweiz.
EG-VO 859/2003 vom 14. Mai 2003
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