Erhöhtes Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten
Ab 1. Jänner 2004 steht für Mehrlingsgeburten ein erhöhtes Kinderbetreuungsgeld (50% Erhöhung ab dem 2. Kind) zu. Der Nationalrat hat diese noch vor der Sommerpause beschlossen.
Ab 1. Jänner 2004 steht für Mehrlingsgeburten ein erhöhtes Kinderbetreuungsgeld (50% Erhöhung ab dem 2. Kind) zu. Der Nationalrat hat diese noch vor der Sommerpause beschlossen.
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