Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge in der Land- und Forstwirtschaft
Aufgrund der Änderung der Salzburger Landarbeiterordnung 1995 unterliegen Dienstverhältnisse in der Land- und Forstwirtschaft, deren vertraglicher Beginn ab dem 1. Juli 2003 liegt, der betrieblichen Mitarbeitervorsorge.(Quelle: SGKK)
Beitrag zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge in der Land- und Forstwirtschaft
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