Einkommensbegriff im Ausgleichszulagenrecht
Der Begriff "Einkünfte" im Ausgleichszulagenrecht richtet sich nach den steuerlichen Einkünftebegriff, z.B. Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Bei diesen Einkünften ist der steuerliche Gewinn vermindet um die gesetzlich geregelten Abzüge anzusetzen. Steuerliche Abschreibungen, die nur aus wirtschaftspolitischen Gründen vorgesehen sind, sind nicht als Aufwand anzusehen und wirken daher auch nicht einkommensminderd.(Quelle: OGH 18.6.2002, 10 ObS 421/01m)
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.