Erhöhung Höchstbeitragsgrundlage im ASVG ab 1. Jänner 2004
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage im ASVG wird mit 1. Jänner 2004 auf € 3.390,-- (um € 30,--) zusätzlich zur jährlichen Anpassung angehoben (§ 108 Abs 3 ASVG). Der Text der Presseaussendung der ÖVP war hier etwas mißverständlich. Aufgrund des Textes konnte man von einer monatlichen (jedes Monat) Erhöhung von € 30,-- ausgehen. Der Gesetztext sieht dies Gott sei Dank nicht vor!!!
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