Arbeitlosengeld und GmbH-Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer einer GmbH, der gegenüber allen Gesellschaftern seinen Rücktritt erklärt hat, der bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sofort wirksam wird (sonst mit Ablauf von 14 Tagen), hat seine Organstellung bereits durch diesen Rücktritt beendet. Die Löschung als Geschäftsführer aus dem Firmenbuch hat nur mehr deklarative Wirkung. Arbeitslosengeld kann daher bereits mit dem Rücktritt beantragt werden.(Quelle: VwGH vom 16. Oktober 2002, 99/03/0451)

 

Judikat VwGH 16.10.2002 (99/03/0451)

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