Dienstgeberbeitrag zum FLAF bei ausländischer SV-Pflicht
Das BMSG hat in einem Erlass am 27. Jänner 2003 (AÖF 2003/56) festgelegt, dass keine Verpflichtung zur Abfuhr eines Dienstgeberbeitrages zum FLAF besteht, falls keine inländische Sozialversicherungspflicht vorliegt.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.