Änderung + Beschlussfassung "Pensionsreform"

Folgende Änderungen wurden u.a. noch in die Pensionsreform eingebaut:- Auslaufen der vz AP bis 2017- Deckelung der gesamten Pensionsverluste auf 10%- Übergangsregelung für die Absenkung des Steigerungsbetrag auf 5 Jahre verlängert- Aufhebung der 80% Obergrenze beim Steigerungsbetrag- Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um € 30,--- Erhöhung des Altersübergangsgeldes von 20 auf 25%- Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Ehepaare auf € 1.000,--- Ausweitung des Nachkaufs von Versicherungszeiten- Erhöhung der Pensionen mittels FixbetragDas Budgetbegleitgesetz samt Pensionsreform soll (da nun sichtlich die beiden Regierungsparteien einig sind) am 11. Juni 2003 erfolgen.Sobald der Abänderungsantrag vorliegt, werden wir sie umfassend informieren.(Quelle: www.kurier.at)

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