Neues SV-Abkommen mit der Slowakei

Mit 1. Juni 2003 wird das österreichisch-slowakische Abkommen über die soziale Sicherheit in Kraft treten. Dieses sieht einen gegenseitigen Schutz in der KV, UV, PV und in der ALV vor. Österreichische Versicherte, die demnächst in die Slowakische Republik reisen, sollten sich bei beim zuständigen KV-Träger (SVA, SVB) oder Dienstnehmer bei jeweiligen Dienstgeber Betreuungsscheine ausstellen lassen.Das Abkommen ist leider noch nicht im RIS verfügbar. Sobald dies der Fall ist, werden wir Sie informieren.

 

Presseaussendung Hauptverband

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