Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2004
Mit 1. Jänner 2004 sollen zwei wesentliche Änderungen im Kinderbetreungsgeldgesetz (KBGG)in Kraft treten.Folgende Änderungen sind geplant:- Zuschlag zum KBG bei Mehrlingsgeburten (50% pro weiteren Mehrlingskind)- geringfügige Anhebung der Zuverdienstgrenze auf € 5.200,-- für den Zuschuss zum KBGDie Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
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