Neuregelung "Dienstgeberabgabe"

Mit 1. Juni 2003 wird die neue "Dienstgeberabgabe", die Nachfolgeregelung des "pauschalen Dienstgeberbeitrages", in Kraft treten.Für das Einbehalten dieser neuen Abgabe sind weiterhin die GKKs zuständig. Es wurde jedoch eine neue Verrechnungsgruppe N72 (17,8%) geschaffen. Die bisherigen Gruppen bei auuschließlich bestehender UV-Pflicht bleiben weiterhin aufrecht.

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