Pensionsreform - Rückzahlung der nachgekauften Versicherungszeiten - Ein Marketingschmäh?
Nachgekaufte Versicherungszeiten (Studien- und Schulzeiten), die sich einerseits nicht auf die Pensionshöhe, andererseits nicht auf einen früheren Pensionsantritt auswirken, werden dem Versicherten valorisiert bei Pensionsantritt rückerstattet. Da sich jedoch im Regelfall die nachgekauften Versicherungszeiten zumindest auf den Steigerungsbetrag auswirken, wird es daher im Regelfall nur in sehr seltenen Fällen, z.B. Steigerungsbetrag auch ohne Nachkauf 80%, zu einer Rückzahlung kommen.
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