Altersteilzeit und Pensionsalter
Eine interessante Bestimmung findet sich in den Änderungen der letzten Tage. Laut einer Aussendung sollen Personen, die vor dem 1. April 2003 einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben, weiterhin nach den alten Bestimmungen (61,5 Jahre bzw. 56,5 Jahre) in Pension gehen können. Jene Personen, die nicht in Altersteilzeit gegangen sind, werden hier "gröblichst" benachteiligt.
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