Pensionsänderung aufgrund des Ministerrats
Aufgrund der zahlreichen "Beschwerden" werden folgende Änderungen in die neue "Pensionsregelung" eingebaut.- Durchrechnungszeitraum: Pensionsverluste, die durch die Erhöhung des Durchrechnungszeitraums entstehen, werden gedeckelt - bis zum Jahre 2007 maximal 3,5%, bis 2015 maximal 7% und danach bis zu einer Systemumstellung maximal 15%.- Kindererziehung: Mütter, die in Karenz sind, werden 3 Jahre pro Kind bei der Durchrechnung abgezogen. Gleiches gilt für Zeiten der Familienhospizkarenz. Die Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten wird in 25 Zweiprozentschritten von 100 auf 150% des Ausgleichszulagenrichtsatzes erhöht. - Steigerungsbetrag: Der Steigerungsbetrag von derzeit 2% wird in den kommenden drei Jahren auf 1,78% reduziert. Die Senkung erfolgt quartalsweise.- Abschläge: Der Maximalabschlag beträgt zukünftig 14,2% der Bruttopension (nicht des Steigerungsbetrages).- "Hacklerregelung": Diese bleibt bis 2006 nahezu unverändert. Von 2007 bis 2010 werden die Abschläge in 4 Schritten auf 1,78% abgesenkt. Sobald eine offizielle Aussendung vorliegt, werden wir Ihnen eine genaue Darstellung bekanntgeben.
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