Geplante Änderung im FLAF
Der Ministerialentwurf zur Änderung des FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) sieht u.a. den Entfall des Dienstgeberbeitrages (DB) für Mitarbeiter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, vor. Ab dem Folgemonat, in dem der Mitarbeiter das 60. Lebensjahr vollendet hat, entfällt der Dienstgeberbeitrag.Die Regelung wird voraussichtlich ab 1. Jänner 2004 anzuwenden sein.
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