Neues aus der Arbeitslosenversicherung (AMPFG) - Teil 2 - Bonus/Malus
Änderung des Bonus-Malus-Systems (§ 5b AMPFG)Das Bonus-Malus-System wird wie folgt geändert:- Ab Vollendung des 50. Lebensjahres der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers beträgt der Grundbetrag 0,2% der Beitragsgrundlage. - Dieser Grundbetrag erhöht sich ab einer Dauer des Dienstverhältnisses von 15 Jahren auf 0,3% von 20 Jahren auf 0,4% und von 25 Jahren auf 0,5%. - Zu einer weiteren Erhöhung des Grundbetrages kommt es für jedes vollendete Lebensmonat nach dem 50. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr um 0,1%.- Der Grundbetrag ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres mit der Anzahl der Monate, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres liegen, zu vervielfachen.Bsp:Bei Gegenüberstellung der alten und der neuen Regelung kommt es bei einem Arbeitnehmer, der am 2. Februar 1949 geboren ist, seit 1. Mai 1982 in einem Unternehmen beschäftigt und per 30. September 2004 gekündigt wird zu einem Malus (alt) von € 2.940,-. Der Malus (neu) würde € 6.585,25 betragen. Dies wäre eine Differenz von € 3.645,25 Quelle: ARD-Betriebsdienst, 5393, Seite 4)
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