Geplante Neuregelung "Altersteilzeit" (Ministerialentwurf)
Der Ministerialentwurf zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) liegt nun vor und enthält einige Änderungen zur Altersteilzeit.Folgende Änderungen sind vorgesehen:- Inanspruchnahme der Altersteilzeit max. fünf Jahre vor Erreichung des Pensionsalters (vz. Alterspension bzw. nach dem Auslaufen das Regelpensionsalter)- Kindererziehungszeiten werden als rahmenfristerstreckend angesehen.- Im letzten Jahr vor der Altersteilzeit darf keine Teilzeitbeschäftigung unter einer Toleranzgrenze vorliegen.- Ausschließliche Förderung basierend auf dem durchschnittlichen Entgelt der Normalarbeitszeit des letzten Jahres vor Herabsetzung der Normalarbeitzeit.- Eine rückwirkende Gewährung der Altersteilzeit für drei Monate wird eingeführt.- "Blockmodell" nur mehr möglich bei Einstellung einer Ersatzarbeitskraft.- Verlängerung einer bestehenden Altersteilzeitregelung bis zum Pensionsantritt (durch Neuregelung Pensionsantritt).- Einführung eines Altersübergangsgeld (120% des Arbeitslosengeld).(Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext rund 6 MB beträgt).
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