Pauschale Tages- und Nächtigungsgelder

Der VwGH hat am 30. Jänner 2003 (99/15/0085) die Ansicht vertreten, dass der Verpflegungsmehraufwand bei Selbständigen nachzuweisen ist (Obergrenze natürlich die Pauschalsätze). Die Finanzverwaltung hat nun in einer Information vom 21. März 2003 dieses Judikat als Einzelfall angesehen und wird an der bisherigen Praxis (analog zur Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 9 EStG) nichts ändern. Es ist jedoch vorgesehen, eine Gleichstellung des Wortlautes in den § 4 Abs 5 EStG (mit dem § 16 Abs 1 Z 9 EStG) im Sinne der bisherigen Praxis aufzunehmen.

 

Erklärung des BMF

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