Anhebung des Antrittsalters für die vz Alterspension

Die stufenweise Anhebung des vz Alterspension über zwei Jahre um 18 Monate widerspricht nicht der Verfassung. Dies hat der OGH (12.11.2002, 10 ObS 306/02t) beschlossen.Mit dem SRÄG 2000 (BGBl. I 2000/92) wurde das Antrittsalter für die vzAP wegen langer Versicherungsdauer bei Frauen von 55 auf 56,50 / bei Männer von 60 bis 61,5 Jahre beginnend mit 1. Oktober 2000 angehoben. Diese Anhebung erfolgt in quartalsweise mit einer Erhöhung von jeweils zwei Monaten.

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