Vz Alterspension wegen langer VD mit 55 / 60 Jahren noch möglich?
Männer, die vor dem 1.10.1945 geboren sind, und 45 Beitragsjahre nachweisen können, können noch nach den alten Bestimmungen (vor SRÄG 2000) mit dem 60. Lebensjahr in vz Alterpension wegen langer VD gehen.Frauen, die vor dem 1.10.1950 geboren sind, und 40 Beitragsjahre nachweisen können, können ebenfalls bereits mit dem 55. Lebensjahr in vz Alterpension wegen langer VD gehen.Bei Frauen werden bis zu einem Höchstausmaß von fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet. Bei Männern werden bis zu einem Höchstausmaß von 12 Monate auch den Präsenz- oder Zivildienstzeiten angerechnet.(Quelle: § 588 Abs 7 ASVG, § 286 Abs 5 GSVG, § 276 Abs 5 BSVG)
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