Deutschland: Neuregelung bei den Geringfügigen
In Deutschland tritt mit 1. April 2003 eine Neuregelung bei geringfügig beschäftigten Personen ein:- Geringfügigkeitsgrenze € 400,-- pro Monat- Bei der Zusammenrechnung mit einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung bleibt das erste gf-DV versicherungsfrei- Kein Arbeitslosenversicherungsschutz bei GF-Beschäftigung- Pauschaler Dienstgeberbeitrag von 25%!!! (inkludiert 11% KV, 12% PV und 2% Steuer)- Pauschaler Dienstgeberbeitrag von 12% bei Beschäftigung in Privathaushalten (inkludiert 5% KV, 5% PV und 2% Steuer)- Zwischen € 400,-- und € 800,-- gibt es eine Einschleifzone (Gleitzone).Eine detaillierte Darstellung können Sie dem untenstehenden Link entnehmen.
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