Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Wird das Dienstverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG(Angestelltenverhältnis) eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer gewerblichen GmbH beendet, kommt es zu einer Versicherungspflicht nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG. Unabhängig davon, ob die Person wirklich tätig wird oder nicht.(Quelle: VwGH vom 30. April 2002, 97/08/0551)Der Volltext nach untenstehend nachgelesen werden.

 

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