Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Wird das Dienstverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG(Angestelltenverhältnis) eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer gewerblichen GmbH beendet, kommt es zu einer Versicherungspflicht nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG. Unabhängig davon, ob die Person wirklich tätig wird oder nicht.(Quelle: VwGH vom 30. April 2002, 97/08/0551)Der Volltext nach untenstehend nachgelesen werden.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.