Anpassungsfaktoren und Wertausgleich 2003

Der Anpassungsfaktor des § 108g + h ASVG für Renten und Pensionen beträgt im Jahr 1,005.Allen Personen mit gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und ohne Anspruch auf Ausgleichszulage, die im Dezember 2002 Anspruch auf eine oder mehrere Pensionen haben, gebührt im Dezember 2003 als Wertausgleich eine Einmalzahlung. Diese beträgt bei einem Gesamtpensionsjahreseinkommen von nicht mehr als € 26.600,-- 1,5% des Gesamtpensionsjahreseinkommen. Für Personen, die über dieser Grenze eine oder mehrere Pension(en) beziehen, gebührt eine Einmalzahlung im Ausmaß der Differenz von € 532 und der Erhöhung des Gesamtpensionseinkommens aus der Anpassung mit dem Anpassungsfaktor (siehe oben).Die Einmalzahlung wird in 14 Teilbeträgen ausbezahlt.

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