Verordnung betreffend Meldeverpflichtung SV-Verzugszinsen für 2003 Erstellt von Dr. Stefan Steiger, am 15.11.2002 | Gelesen: 3344 mal Ab 1. Jänner 2003 gilt für rückständige SV-Beiträge ein Verzugszinsensatz von 6,97%.(Quelle: LV Aktuell) Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Antrag auf Verschiebung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetz auf den 1.1.2021 Seminartermine "Aktuelles und Änderungen in der Personalverrechnung 2018/2019" sind online! Erhöhte Verzugszinsen Sozialversicherung ab 1.1.2024
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