Wartetastenverluste und GSVG-Beitragsgrundlage
Wartetastenverluste, z.b. ehemalige IFB-Wartetastenverluste, mindern nicht die Einkünfte und wirken sich auch nicht auf die Beitragsgrundlage nach GSVG aus.(Quelle: VwGH vom 4. Oktober 2001, 98/08/0325)
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