Neue Regelung Erwachsenenbildung
Wie bereits angekündigt wird es eine Neuregelung im Bereich der Vortragenden / Lehrenden an Erwachsenenbildungseinrichtungen geben.Die Unterscheidung in Vortragende und Lehrende wird aufgehoben. Es werden zukünftig alle Personen als "Lehrende" anzusehen sein und daher für alle Personen die pauschale Aufwandsentschädigung von € 537,78 zur Anwendung kommen. Eine Durchschnittsbetrachtung von 6 Monaten kommt zur Anwendung. Die Regelungen zum Bildungshalbjahr fallen weg.
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