Änderung bei der Abfertigung Neu
Mit dem Hochwasserentschädigungsgesetz kam es auch zu einer Änderung bei der "Abfertigung Neu". Ursprünglich vorgesehen war die steuerbegünstigte Übertragung bestehender Abfertigungsrückstellungen nur im Jahre 2003. Durch einen Abänderungsantrag kann die steuerbegünstigte Übertragung nun auch schon im Jahre 2002 erfolgen.Weiters wurde die Absenkung des Rückstellungssatzes von 50 auf 47,5% bzw. auf 45% um ein Jahr vorgezogen.
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