Optionsmodell GSVG und Kostenanteil
Durch die 5. Änderung der Satzung (Link siehe unten) werden nun die Kostenanteile für das Optionsmodell gemäß § 85a GSVG festgelegt.Dieser Kostenanteil (Zusatzbeitrag) beträgta) für Sachleistungsberechtigte, die in die Sonderklasse wechseln € 57,94 p.m.b) für Sachleistungsberechtigte, die in die Geldleistung wechseln (bisher schon als Höherreihung möglich) € 72,43 p.m.c) für Geldleistungsberechtigte, die auf die Sonderklasse verzichten € 2,00 p.md) für Geldleistungsberechtigte, die ganz in die Sachleistungsberechtigung wechseln € 1,00 p.mOb die Punkte c) und d) in der Praxis oft zur Anwendung kommen, ist zu bezweifeln.Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
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