SV Abkommen Jugoslawien
Mit 1. Mai 2002 trat ein neues Abkommen über die soziale Sicherheit mit Jugoslawien in Kraft. Es umfasst die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Die Regelungen über die Familienbeihilfe sind nicht mehr enthalten. Die Leistungen des Abkommens sind auch für Drittstaatsangehörige, z.B. bei Entsendungen, anzuwenden.
Volltext Abkommen zur Sozialen Sicherheit mit Jugoslawien
Kurzinfo Abkommen Soziale Sicherheit mit Jugoslawien
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