Entwurf 26. BSVG-Novelle
Mit der 26. BSVG-Novelle soll es u.a. zu einer Änderungen folgender Punkte kommen:- Der Begriff "Buschenschank" wird aus der Anlage 2 entfernt- Verlängerung der Meldung von Nebenerwerben bis 31. März des Folgejahres- Freibetrag von € 3.700,-- bei der Beitragsgrundlagenermittlung der Nebenerwerbe- Mindestbeitrag von € 556,45 bei den Nebenerwerben bei der Beitragsgrundlagenoption- SV-Beiträge bei Nebenerwerbe wird als einmaliger Beitrag vorgeschrieben
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