Aufhebung Vz. AP wegen Erwerbsunfähigkeit verfassungswidrig?

Für den OGH scheint die rückwirkende Aufhebung der vorzeitigen AP wegen Erwerbsunfähigkeit verfassungswidrig zu sein. Es wurde daher ein Antrag an den VfGH gestellt, die Bestimmung (in diesem Fall - § 280 Abs 2 Z 1 BSVG) als verfassungswidrig aufzuheben.Das Judikat kann im Volltext (siehe Link) gelesen werden.

 

OGH 29. Jänner 2002, 10 ObS 294/01k

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