Entwurf 27. GSVG-Novelle
Mit der 27. GSVG-Novelle soll es u.a. zu folgenden Änderungen kommen:- Anpassung der sv-rechtlichen Meldebestimmungen an die GewO- Herabsetzung der Mindestbeitragsgrundlage in der KV- Einführung einer Respirofrist von 3 Tagen- Optionsmodell in der Krankenversicherung- Übergangsbestimmung für Teilzeitbeihilfe- Änderung bei der Beitragszeitenanrechnung
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