Keine Verfassungswidrigkeit FSVG-PV-Beitragssatz
Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 14. März 2002 (G 217, 218/01) ausgesprochen, dass der unterschiedliche Beitragssatz in der Pensionsversicherung nach dem GSVG und FSVG nicht als verfassungswidrig angesehen werden kann. Das Judikat kann durch Klick auf den untenstehenden Link heruntergeladen werden.
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