Mitversicherung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner
Der VwGH hat am 4. Oktober 2001 (98/08/0218) ausgesprochen, dass im Bereich des B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz) für gleichgeschlechtliche Lebenspartner kein Anspruch auf Mitversicherung im Bereich der Krankenversicherung besteht. Anm: Diese Aussagen gelten auch für das GSVG, ASVG und BSVG.
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