Vorzeitige Alterspension und Geschäftsführung

Der OGH (16. Jänner 2001, 10 Ob S 156/00i) hat erneut ausgesprochen, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer gewerblichen GmbH (der nicht nach § 4 Abs 2 ASVG versichert ist) keine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer beziehen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Geschäftsfüher aus der Tätigkeit kein Entgelt bezieht oder gar nicht als Geschäftsführer tätig wird.

 

News Quelle: (Quelle: OGH 16. Jänner 2001, 10 Ob S 156/00i)

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