Verordnung betreffend Meldeverpflichtung
Das BMF hat nun den endgültigen Text der Verordnung bezüglich der Meldeverpflichtung nach § 109a EStG publiziert. Der Text steht hier zur Verfügung (http://www.bmf.gv.at/steuern/Einkommensteuer/Verordnungen/109A.htm).Im Gegensatz zum Entwurf gab es Änderungen bei den Meldebestimmungen bei einer "geringfügigen Beschäftigung". Eine Meldung kann unterbleiben, wenn das im Kalenderjahr einschließlich allfälliger Reisekostensätze geleistete Entgelt nicht mehr als 900 Euro und das gesamte Entgelt für jede einzelne Leistung nicht mehr als 450 Euro beträgt.
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