Beitragsoptionsmodell in der Bauernsozialversicherung

Beim Beitragsoptionsmodell im Bereich des BSVG können Land- und Forstwirte nicht den Einheitswert sondern die tatsächlichen Einkünfte für die Beitragsbemessung im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung wahlweise heranziehen. Das Modell ist seit 1. Jänner 2001 anwendbar und muß für das Jahr 2001 bis spätestens 31. März 2002 gemeldet werden.Nähere Details zum Beitragsoptionsmodell finden Sie hier (www.svb.at/news/Text_beitrags_optionsmo.htm)

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