Dienstverhältnis eines Hausreinigers

Bei einem Hausreiniger, der seine Leistung nach einem festen, wöchentlichen Dienstplan zu erbringen hat, wobei der Dienstgeber festlegt, welche Objekte wann zu reinigen sind und weiters eine Kontrolle der Leistungen erfolgt, liegt ein echtes Dienstverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG vor.

 

News Quelle: (Quelle: VwGH 16. Mai 2001, 98/08/0173)

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