Änderung der SV-Werte
Mit 1. Jänner 2001 werden voraussichtlich folgende Höchstbeitragsgrundlagen bzw. Geringfügigkeitsgrenzen gelten:Höchstbeitragsgrundlage € 110 täglich / € 3.300,- monatlich Geringfügigkeitsgrenze € 23,16 täglich / € 301,54,- monatlich
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